Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebot und Vertragsschluss

Alle Angebote sind freibleibend, soweit sich aus den Umständen nichts anderes ergibt, stellen sie nur Aufforderungen an den Käufer dar, dem Küchenstudio 360 definitive Vertragsangebote („invitatio ad offerendum“) zu unterbreiten. Technische Änderungen der Angebote sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

Die vom Käufer unterzeichnet Bestellung ist ein bindendes Angebot. Das Küchenstudio 360 kann dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist, die bestellte Ware liefern.

2. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Küchenstudios 360. Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Küchenstudio 360 unverzüglich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.

3. Änderungsvorbehalt

Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist. Handelsübliche und zumutbare Farb- und Maserabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten.

4. Lieferfrist

Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.

Falls das Küchenstudio 360 die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachfrist- beginnend vom Tag des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer, oder im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist deren Ablauf – zu gewähren. Liefert das Küchenstudio 360 bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

Vom Küchenstudio 360 nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Küchenstudios 360 oder bei dessen Vorlieferanten, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferfrist entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der verlängerten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Küchenstudio 360 an den Käufer erfolgt. Die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleiben unberührt.

Soweit nur Einzelelemente der Küche bzw. des Gesamtauftrags von der verspäteten Lieferung betroffen sind, besteht das Rücktrittsrecht nur insoweit.

Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte wegen Lieferverzuges bleiben unberührt.

5. Aufmaß, Lieferung und Montage

Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Lieferung und Montage der Küche durch die Monteure des Küchenstudios 360. Ist die Montage geschuldet, vereinbaren die Parteien folgendes:

a. Der Käufer hat auf seine eigenen Kosten zur Durchführung einer reibungslosen Montage folgende Leistungen zu erbringen:

Der für die Montage vorgesehene Raum muss vor Beginn der Arbeiten vollständig fertiggestellt, frei von fremden Gegenständen und besenrein sein.

Der Käufer hat das Küchenstudio 360 über bekannte oder mögliche Hindernisse oder Erschwernisse vor der Montage zu unterrichten.

Der Käufer stellt für eine gewünschte Decken- und Wandbefestigung eine tragfähige Raumdecke und Wand zur Verfügung und stellt sicher, dass im Bereich der gewünschten Montage keine Elektro-, Wasser- und Abwasserleitungen verlaufen. Eine Überprüfung durch das Küchenstudio 360 erfolgt nicht.

Die korrekte Bereitstellung der notwendigen Elektro- und Wasseranschlüsse den aktuell gültigen DIN/VDE Normen entsprechen ist ausschließlich Sache des Käufers. Die Montage erfolgt ab Anschlussdose und Eckventil.

Sind Küchenrückwände aus Glas/ Acrylglas zum Einbauen vorgesehen hat der Käufer alte Fliesenspiegel vorab zu entfernen.

b. Bei Einbauküchen ist das Küchenstudio 360 bereit das Aufmaß vor Ort zu nehmen. In diesem Fall kann die Küche erst nach dem Aufmaßtermin bestellt werden.

Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass das Aufmaß Auswirkungen auf den

Umfang der Küchenlieferung haben kann und damit zu Mehrkosten führen kann. Wünscht der Käufer kein Aufmaß durch das Küchenstudio 360, wird die Küche auf der Grundlage der Maßangaben des Käufers geplant, bestellt und geliefert. Der Käufer trägt für seine Maßangaben die alleinige Verantwortung, das Küchenstudio 360 haftet dafür nicht.

c. Die Mitarbeiter des Küchenstudios 360 sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen des Küchenstudio 360 hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers von den Mitarbeitern des Küchenstudio 360 ausgeführt, berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen dem Küchenstudio 360 und dem Käufer.

Soweit der Käufer ohne Rücksprache mit dem Küchenstudio 360 einen anderen Aufbau/eine andere Montage wie vom Küchenstudio 360 geplant, vornimmt oder vornehmen lässt, trägt er insoweit das Risiko.

6. Gefahrübergang

Die Gefahr, trotz Verlust oder Beschädigung der Ware den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe auf den Käufer über.

7. Unberechtigte Nichterfüllung von Abnahme- und/oder Vertragserfüllungspflichten

Wenn der Käufer nach Abschluss des Vertrages hieraus resultierenden Abnahmeund/oder Vertragserfüllungsverpflichtungen unberechtigt nicht nachkommt oder sich diesen Pflichten unberechtigt verweigert oder die Erfüllung diese Pflichten sonst wie unberechtigt verhindert, ist das Küchenstudio 360 berechtigt, nach vorheriger schriftlicher Mahnung und angemessener Fristsetzung, 30 % des Bestellpreises als pauschalen Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Küchenstudio 360 kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende gesetzliche Rechte des Küchenstudios 360 bleiben unberührt.

8. Rücktritt

Das Küchenstudio 360 braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höhere Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und das Küchenstudio 360 die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und er ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände hat das Küchenstudio 360 den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.

Das Küchenstudio 360 ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer, über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat oder er seine Zahlungen eingestellt oder über sein Vermögen ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde, es sei denn, der Käufer leistet unverzüglich Vorauskasse oder ausreichende Sicherheit.

9. Warenrücknahme

Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme der gelieferten Ware hat das

Küchenstudio 360 Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen,

Gebrauchsüberlassung und Wertminderung. Aufwendungen umfassen unter anderem die Kosten für den Transport und die Montage.

10. Sachmängelregelung

Die Ware wird vom Küchenstudio 360 mit der im Einzelfall vereinbarten

Beschaffenheit geliefert. Wenn und soweit eine besondere

Beschaffenheitsvereinbarung nicht getroffen wurde, gilt die gesetzliche Regelung im Kaufrecht des BGB. Wenn danach die gelieferte Ware einen Sachmangel aufweist, hat der Käufer die gesetzlichen Rechte. Die Schadensersatzpflicht des

Küchenstudios 360 wird für den Fall der Verletzung von Nebenpflichten durch leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit davon nicht Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.

11. Preise und Zahlung

In den Preisen sind die Umsatzsteuer und Liefer- sowie Aufbaukosten enthalten, sofern diese nicht gesondert ausgewiesen ist.

Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das Konto des Küchenstudio 360 zu erfolgen.

Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

Der Kaufpreis wird vorbehaltlich einer kürzeren Zahlungsfrist auf der Rechnung spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Dies gilt unabhängig von möglichen

Nacharbeitsleistungen. Leistet der Käufer nicht fristgemäß, kommt er ohne eine weitere Mahnung des Küchenstudio 360 in Verzug.

12. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Geschäftssitz des Küchenstudio 360 ausschließlicher Gerichtsstand.

Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Geschäftssitz des Küchenstudios 360.

13. Rechtswahl

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Vertragspartner einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit erübrigen Bestimmungen nicht berührt.

Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) sieht die Möglichkeit eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens vor. Wir sind grundsätzlich bereit, an einem solchen Verfahren teilzunehmen. Verbraucher können sich für die Beilegung von Streitigkeiten an die allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl, www.verbraucher-schlichter.de wenden. An einem dort geführten Schlichtungsverfahren werden wir teilnehmen.

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